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   BGH, 29.09.2004 - IV ZR 175/03   

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https://dejure.org/2004,2105
BGH, 29.09.2004 - IV ZR 175/03 (https://dejure.org/2004,2105)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03 (https://dejure.org/2004,2105)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2004 - IV ZR 175/03 (https://dejure.org/2004,2105)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zusatzrente; Berechnung der Höhe der Rente bei vorzeitigem Ausscheiden nach Eintritt der Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft; Berechnung der auf Grund der Nachversicherung zu ermittelnden Vollleistung; Rechtfertigungsgründe für die Anwendung des ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 18; ; BetrAVG § 30d

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 18; BetrAVG § 30 d
    Berechnung der Zusatzrente von nachversicherten Personen gem. § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 und 6, Abs. 6 BetrAVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 18 § 30d
    Berechnung der Zusatzrente bei Nachversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Zusatzrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 209
  • NZA 2005, 299
  • FamRZ 2005, 104 (Ls.)
  • VersR 2004, 1590
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 175/03
    Im Hinblick auf die von der Streithelferin gerügte Verfassungswidrigkeit der §§ 18, 30d BetrAVG hat das Berufungsgericht im wesentlichen ausgeführt, daß der Gesetzgeber mit der Neufassung dieser Vorschriften den Bedenken Rechnung getragen habe, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 15. Juli 1998 (BVerfGE 98, 365) gegen § 18 BetrAVG a.F. geäußert habe.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 175/03
    Gewisse Ungleichbehandlungen in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes seien hinnehmbar, da die "hochkomplizierte Materie" zu Vereinfachungen zwinge und praktische Erfordernisse der Verwaltung sowie erhebliche Schwierigkeiten bei der Vermeidung der Ungleichbehandlung zugunsten einer Typisierung ins Gewicht fielen (vgl. BVerfG VersR 2000, 835, 837).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 175/03
    Gründe der Verwaltungsvereinfachung sowie der Begrenzung des Personal- und Sachkostenaufwands bei den Versorgungseinrichtungen rechtfertigen angesichts der Vielzahl von erneut zu bearbeitenden Altfällen die Anwendung des steuerlichen Näherungsverfahrens bei der Ermittlung der als Grundversorgung anzurechnenden (fiktiven) Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, welches hierfür auch im Bereich der Privatwirtschaft "für den Regelfall" (BAG DB 1992, 638, 639) vorgesehen ist.
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Das Näherungsverfahren ermöglicht eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (vgl. dazu schon Senatsurteil vom 29. September 2004 - IV ZR 175/03 - VersR 2004, 1590 unter 3).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

    Das Näherungsverfahren ermöglicht eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06, juris Rn. 105; Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 12 f.).

    Bereits im Hinblick auf die notwendige Kongruenz beider Berechnungsgrößen ist das Abstellen auf die Regelaltersrente bei Anwendung des Näherungsverfahrens nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).

    Mit dem Ansatz von 45 Versicherungsjahren wird - wie mit dem Zugangsfaktor von 1, 0 (s.o.) - die notwendige Kongruenz zwischen beiden Berechnungsgrößen der Voll-Leistung hergestellt (BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).

    Ermittelt wird also eine fiktive höchstmögliche Grundversorgung, welche von der fiktiv berechneten Gesamtversorgung abgezogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).

  • BGH, 20.09.2023 - IV ZR 120/22

    Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: BGH

    Ist - wie hier nach §§ 33 Abs. 1 Satz 1 ATV, 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 BetrAVG - zur Ermittlung der Voll-Leistung einerseits die fiktive höchstmögliche Gesamtversorgung zugrunde zu legen, ist es nicht zu beanstanden, andererseits eine fiktive höchstmögliche Grundversorgung gegenzurechnen, weil so die notwendige Kongruenz zwischen beiden Berechnungsgrößen hergestellt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 29. September 2004 - IV ZR 175/03, VersR 2004, 1590 [juris Rn. 11]).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

    Das Näherungsverfahren ermöglicht eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06, juris Rn. 105; Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 12 f.).

    Bereits im Hinblick auf die notwendige Kongruenz beider Berechnungsgrößen ist das Abstellen auf die Regelaltersrente bei Anwendung des Näherungsverfahrens nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).

    Mit dem Ansatz von 45 Versicherungsjahren wird - wie mit dem Zugangsfaktor von 1, 0 (s.o.) - die notwendige Kongruenz zwischen beiden Berechnungsgrößen der Voll-Leistung hergestellt (BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).

    Ermittelt wird also eine fiktive höchstmögliche Grundversorgung, welche von der fiktiv berechneten Gesamtversorgung abgezogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03 - VersR 2004, 1590 die Ermittlung der fiktiven Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2f BetrAVG nicht beanstandet in einem Fall, in dem es um die Ermittlung der Voll-Leistung eines bei seinem Arbeitgeber vorzeitig ausgeschiedenen und bei der Beklagten nachversicherten Arbeitnehmers gemäß § 30d Abs. 3 Satz 1 BetrAVG ging.
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 103/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch eines rentenfernen

    Das Näherungsverfahren ermögliche eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (aaO unter B III 4 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 29. September 2004 - IV ZR 175/03 - VersR 2004, 1590 unter 3).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 12 U 4/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Schadensersatzanspruch gegen die

    Das Näherungsverfahren ermögliche eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (aaO unter B III 4 unter Hinweis auf das BGH-Urteil VersR 2004, 1590 unter 3).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03 - VersR 2004, 1590 die Ermittlung der fiktiven Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2f BetrAVG nicht beanstandet in einem Fall, in dem es um die Ermittlung der Voll-Leistung eines bei seinem Arbeitgeber vorzeitig ausgeschiedenen und bei der Beklagten nachversicherten Arbeitnehmers gemäß § 30d Abs. 3 Satz 1 BetrAVG ging.
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 178/06

    Unzumutbare Härte bei Umstellung des Zusatzversorgungssystems der VBL und der

    Das Näherungsverfahren ermögliche eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (aaO unter B III 4 unter Hinweis auf das BGH-Urteil VersR 2004, 1590 unter 3).
  • BGH, 17.12.2008 - IV ZB 15/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung

    Indes hat der Senat das Näherungsverfahren im Grundsatz gebilligt (Senatsurteil vom 29. September 2004 - IV ZR 175/03 - VersR 2004, 1590 unter 3), allerdings Bedenken geäußert, ob es bei Ermittlung der anzurechnenden Grundversorgung in jedem Fall den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG ausreichend Rechnung trägt (BGHZ 174, 127 Tz. 116-121).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Betriebsrente eines Pflichtversicherten

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